Antrag auf Änderung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Mittagsverpflegung an den Schulen der Stadt Landsberg am Lech

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Baumgartl,

hiermit stellt die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag bezüglich TOP 14 der Stadtratssitzung vom 14. April 2021:

Der Stadtrat möge die Änderung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Mittagsverpflegung an den Schulen der Stadt Landsberg am Lech wie folgt beschließen (Änderungen und Ergänzungen des bisherigen Textes sind in kursiver und roter Schrift kenntlich gemacht):

Zu Ziff. 4.1:
4.1. Allgemeine Vorgaben / Anforderungen

Für die Speisenplanung gelten folgende Anforderungen:

Die gesamte Speisenversorgung ist nach der Empfehlung der„DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“auszurichten. Der Speiseplan darf sich nicht innerhalb von 6 Wochen wiederholen.

Bei der Speisengestaltung werden saisonale Rohwaren sowie die Verwendung von frischen Zutaten bevorzugt berücksichtigt. Frische Zutaten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) gemäß der Saison machen mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes, bezogen auf den Gesamteinsatz, aus.

Lebensmittel stammen zu mindestens

Alternative a) 30 Prozent
Alternative b) 20 Prozent
des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologischer Landwirtschaft nach deutschem Bio-Siegel-Standard oder nach der EU-Verordnung 834/2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen.

Alternative 1:

Alle tierischen Lebensmittel (Fleisch, Wurst, Fisch, Eier, Milch- und Molkereiprodukte) stammen zu 100 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologischer Landwirtschaft nach deutschem Bio-Siegel-Standard oder nach der EU-Verordnung 834/2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen. Beim Einsatz von Milch- und Molkereiprodukten gilt als Mindeststandard das deutsche Bio-Siegel: (Label-Bild).-Bild).

Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Bananen, sonstige Früchte aus Nicht-EU-Ländern sowie Säfte aus exotischen Früchten stammen zu mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamteinsatz dieser Waren aus fairem Handel. D. h., diese Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika wurden unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO41- Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) produziert.

Alternative 2:

Bei tierischen Lebensmitteln ist Ware aus artgerechter Tierhaltung (mind. EU-Bio-Standard) oder Weidehaltung bzw. bei Fisch und Fischprodukten Ware aus nachhaltigem Fischfang oder aus Produktion mit nachhaltigen Methoden (Siegel MSC und ASC) zu bevorzugen. Bei der Verwendung von Eiern dürfen nur solche mit Code 0 oder 1 verwendet werden. Beim Einsatz von Milch- und Molkereiprodukten gilt als Mindeststandard das deutsche Bio-Siegel: (Label-Bild).

Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Bananen, sonstige Früchte aus Nicht-EU-Ländern sowie Säfte aus exotischen Früchten stammen zu mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamteinsatz dieser Waren aus fairem Handel. D. h., diese Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika wurden unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO41- Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) produziert.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich

einwandfreie
verzehrfähige
Speisen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zutaten / Rohstoffen zu produzieren bzw. einzusetzen.

Des Weiteren muss der Auftragnehmer Alternativen für

gängige Allergien & Unverträglichkeiten
religiöse Gegebenheiten (kein Ramadan!)
bieten. Der jeweilige Bedarf wird umgehend nach Bekanntwerden an den Auftragnehmer weitergeleitet.

2. zu Ziff. 4.3

4.3. Convenienceprodukte

In der Gemeinschaftsverpflegung, und damit auch bei der Herstellung von Essen in Betriebsrestaurants, werden Produkte unterschiedlicher Convenience-Stufen verwendet.

Eine Übersicht der verschiedenen Convenience-Stufen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Bei der Verwendung dieser Produkte sind ernährungsphysiologische, sensorische, ökologische und ökonomische Aspekte zu beachten.

Bei Produkten mit hohem Convenience-Grad sollten der Zucker- und Salzgehalt sowie die Art des verwendeten Fettes berücksichtigt werden. Produkte mit einem geringen Anteil an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und / oder Salz sowie einer geringen Energiedichte werden ausgewählt. Produkte mit Jodsalz werden bevorzugt. Produkte ohne Palm(kern)fett, Palm(kern)öl oder Kokosfett werden bevorzugt.

Beim Einsatz von Convenience-Produkten gelten folgende Grundsätze:

Hoch verarbeitete Produkte (Convenience-Produkte der Stufen 4 und 5) werden immer mit gering verarbeiteten Lebensmitteln / Komponenten kombiniert oder ergänzt.
Erlauben es die zeitlichen und personellen Kapazitäten, sind Produkte der Convenience-Stufen 1, 2 und 3 zu bevorzugen.
Beim Einsatz von Convenience-Produkten der Stufen 4 und 5 sollten immer Lebensmittel der Convenience-Stufen 1 und 2 ergänzt werden.
Erfordert die Herstellung der Speisen zahlreiche Prozessstufen (zum Beispiel Cook & Chill), ist der Einsatz von Gemüse und Obst aus den Convenience-Stufen 1 und 2 zu bevorzugen.
Bei Gemüse und Obst sind aufgrund des höheren Nährstoffgehalts tiefgekühlte Produkte den Konserven (zum Beispiel Erbsen, Möhren, grüne Bohnen, Kirschen, Beerenfrüchte, o.ä.) vorzuziehen.
3. zu Ziff. 4.6

4.6. Mittägliches Speisenangebot

Die mittägliche Speisenversorgung erfolgt auf der Basis eines abwechslungsreichen Speiseplans. Auf Grund der genauen Teilnehmerdaten wird ein planbarer und wirtschaftlich effizienter Rahmen geboten. Das Mittagessen soll sich wie folgt zusammensetzen:

täglich mindestens ein fleischloses / vegetarisches oder veganes Hauptgericht
wöchentlich maximal zwei fleisch(produkt)- bzw. fisch(produkt)haltige Hauptgerichte.
täglich ein Dessert bestehend aus Frischobst, Milchspeisen, Joghurt, Pudding, o.ä.
Zu den Hauptgängen ist den Schüler*innen noch Blattsalat und Rohkost (gestiftelte Gurken, Möhren / Karotten) zu offerieren. Ergänzend hierzu sind passende Dressings anzubieten (z.B. Joghurt, Sauerrahm, Essig-Öl, o.ä.).

Sofern der Speiseplan ein Gericht mit Schweinefleisch vorsieht, ist dies explizit und transparent auszuweisen, darüber hinaus ist für dieses Gericht eine alternative Speise anzubieten.

4. zu Ziff. 5

5. SERVICEPOLITIK

Alle erhältlichen Komponenten der Hauptgerichte, hierzu zählen

 Hauptkomponenten (Fisch oder Fleisch oder Geflügel)

 Vitaminbeilagen (Gemüse)

 Sättigungsbeilagen (Reis oder Kartoffeln oder Nudeln)

werden in der Regel in Bedienung ausgegeben.

5. zu Ziff. 9.3:

9.3. Müll & Entsorgung

Zur Vermeidung des Abfallaufkommens hat der Auftragnehmer vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen folgende Vorgaben einzuhalten:

Getränke in Dosen werden nicht verkauft bzw. ausgegeben.
Es werden möglichst keine Einzelverpackungen in Form von Fertigdesserts (z. B. Jogurt im Becher) und Getränken verwendet.
Es werden Mehrwegverpackungen oder wiederverwertbare Verpackungen verwendet.
Es dürfen nur Küchenrollen und Papierhandtücher aus Altpapier verwendet werden.
Es erfolgt die ausschließliche Verwendung von ungebleichtem Back-/Koch- und Heißfilterpapieren (z. B. Teefilter).
Aluminium-Menüschalen dürfen (aufgrund der Gefahr der Freisetzung erhöhter Gehalte an Aluminium und Thallium) nicht verwendet werden.
Speiseabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen sowie Fette und Öle werden getrennt gesammelt und der Wertstoffsammlung
Der zukünftige Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Vermeidung von Abfall, insbesondere Lebensmittelabfall, und für die ordnungsgemäße Entsorgung jeglichen unvermeidbaren Abfalls der Mittagsverpflegung außerhalb der Schulen.

Eine Zwischenlagerung außerhalb der (täglichen) Bewirtschaftungszeiten ist in jeglicher Hinsicht untersagt.

Das heißt, er ist für die ordnungsgemäße Zwischenlagerung mittels geeigneter Behältnisse vor Ort und für die Rückführung sämtlicher Abfälle der Mittagsverpflegung außerhalb der Schulen verantwortlich. Hierzu zählen maßgeblich Nassmüll / organischer Müll, Restmüll, etc..

Begründung:

Zu 1.:

Die ökologische Landwirtschaft trägt nachweislich zu mehr Artenvielfalt, Humusaufbau und Gewässerschutz bei. Im Rahmen von Begleitgesetz und Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern hat der Landtag die Ausweitung des ökologischen Landbaus beschlossen.

Ökologische Produkte haben erhebliche Vorteile z. B. durch eine geringere Belastung von Böden und Wasser, mehr Klimaschutz und deutlich geringere Pestizidbelastungen.

Auch beim Tierschutz liefert das Biosiegel den höchsten EU-weit praktizierten Standard.

Ernährungsgewohnheiten und Geschmacksvorlieben werden im Kindesalter maßgeblich geprägt. Eine gesunde Ernährung ist dabei wichtige Voraussetzung für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung. Den Kindern im Rahmen des KiTa- und Schulalltags eine ausgewogene Ernährung zu bieten und dabei auch deren Ernährungsverhalten für die Zukunft positiv zu beeinflussen, liegt im Interesse sowohl der Eltern, als auch der Kommune.

Das 2014 aktualisierte EU-Vergaberecht empfiehlt ausdrücklich, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen und soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern. Für die Erhöhung des Anteils ökologisch erzeugter Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung hat es sich bewährt, einen Mindestprozentanteil vorzugeben, der aus ökologischer Erzeugung stammen muss.

Eine nachhaltige, hochwertige, schmackhafte und ausgewogene Mittagsverpflegung kann nur durch Ausweitung des Bio-Anteils von 30% auf alle Speisen und durch die Verwendung von 100% Bio Fleisch erreicht werden. Bio-Lebensmittel haben nicht nur Einfluss auf das Wohlbefinden und die Gesundheit, sondern auch auf unser Klima und die Umwelt. Treibhausgase können dadurch reduziert werden, besonders bei der Verwendung von Biofleisch. Auch aus ethischen Gesichtspunkten (Tierwohl), ist Biofleisch zu bevorzugen.

Die Warenverfügbarkeit ist gewährleistet. Der Schwerpunkt der Bio-Erzeugung und Weiterverarbeitung in fast allen Produktgruppen liegt einer Studie aus 2015 des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) nach deutlich in Schwaben und Oberbayern. Hier sind ausreichend Bio-Großhändler mit regionalem Sortiment, das alle Grundnahrungsmittel umfasst, vorhanden. Inzwischen dürfte sich die Situation eher verbessert als verschlechtert haben.

Ein Bioanteil von 20 Prozent – entsprechend den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung – führt nachweislich zu einer nur geringen Preissteigerung im einstelligen Cent-Bereich pro Mahlzeit. Als Kommune haben wir Vorbildwirkung und sollten nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen. Auch preislich ist ein Bioanteil von 30 Prozent, insbesondere bei Reduzierung des Fleischanteils und Bevorzugung des saisonalen, regionalen Warenangebots, vertretbar, da dies nur zu einer unerheblichen Kostensteigerung führt.

Zu 3.:

Das „Leistungsverzeichnis zur Übernahme der gastronomischen Speisenversorgung für Schulen der Stadt Landsberg“ richtet sich bereits zum großen Teil nach den „DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ herausgegeben von „Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ aus. Die Ausschreibung weicht jedoch im Rahmen des Leistungsverzeichnisses (siehe Punkt 4.6 ) von diesen Qualitätsstandards ab.

Das Leistungsverzeichnis sieht unter Punkt 4.6 auf Seite 23 vor, dass jeden Tag fleischhaltige Speisen angeboten werden können.

Dieses Angebot weicht jedoch  von den Ernährungsempfehlungen der DGE Qualitätsstandards ab. Diese sehen bei einer 5-Tagewoche lediglich den Verzehr von je einem fleisch- und einem fischhaltigen Gericht vor.

Ein tägliches Angebot von fleischhaltigen Speisen wäre vier- bis fünfmal so hoch, wie von der DGE empfohlen und damit deutlich zu hoch angesetzt.

Da der Grundstein für eine gesunde und ausgewogene Ernährung bereits in jungen Jahren gelegt wird und die erlernten Ernährungsgewohnheiten im Kindesalter die späteren Ernährungsgewohnheiten maßgeblich prägen, sollte der Fleischkonsum gemäß den wissenschaftlichen Empfehlungen der DGE angepasst und somit reduziert werden.

Zu 5.:

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollten Abfälle und insbesondere Lebensmittelabfälle so gering wie möglich gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gömmer
Fraktionsvorsitzende