Antrag auf Klärung der Stadtbus-Situation

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Baumgartl,

mit großem Schrecken mussten wir am Mittwoch (7. September 2022) aus den Online-Portalen von Kreisboten und Landsberger Tagblatt erfahren, dass der Betreiberunternehmen des Stadtbusses bereits zum kommenden Montag (12. September 2022) seinen Betrieb in Landsberg massiv reduzierten und nur noch im Stundentakt unsere Stadtbuslinien bedienen will.

Besonders geschockt waren wir von den Aussagen des Prokuristen und Betriebsleiters, dass diese Maßnahmen zeitlich nicht befristet sein sollen. Gerade aufgrund des hohen Aufkommens an motorisiertem Individualverkehr in unserer Stadt ist als Alternative hierzu ein attraktives, städtisches ÖPNV-Angebot für uns Grüne äußerst wichtig.

Hierfür ist eine (mindestens) halbstündige Taktung des Stadtbusses unabdingbar.

Außerdem sollte der Fahrplan des Stadtbusses in die Abendstunden und (mindestens) in den Samstagnachmittag hinein ausgeweitet werden.

Im Sinne der aktuellen Diskussionen um die bundesweite Schaffung eines Nachfolgetickets zum „9-Euro-Ticket“ ist so eine äußerst kurzfristige, massive Reduzierung absolut kontraproduktiv und trägt nicht nur Steigerung des ÖPNV bei.

Daher muss es unser gemeinsames Ziel mit dem Landkreis sein, schnellstmöglich zum Halbstundentakt zurück zu kommen.

Zwar erscheinen die Aussagen des Busunternehmens hinsichtlich des fehlenden Personals nachvollziehbar. Denn insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs herrscht bekanntermaßen generell ein Personalmangel.

Es befremdet aber, wenn ein Busunternehmen, das Teil einer Gesellschaft ist, welche laut eigenen Angaben rund 850 Busse besitzt, zumindest in der Vergangenheit auf eine Fremdausbildung oder Ausbildung auf Kosten der künftigen Fahrer:innen gesetzt und keine eigene Ausbildung bzw. Finanzierung der Ausbildung angeboten hat.

Wenn dann noch zu lesen ist, dass das maßgebliche Busunternehmen als Mitglied des Landesverbands Bayerischer Omnisbusunternehmen im Vergleich zu anderen Busunternehmen in Deutschland weniger Lohn an sein Personal zahlt, wird die Argumentation der Firma noch weniger nachvollziehbar.

Und es stellt sich somit die Frage, ob nicht aufgrund geringerer Personalkosten das Busunternehmen das günstigste Angebot bei der damaligen Ausschreibung abgeben konnte.

Das fänden wir inakzeptabel – gerade im Bereich von Vergaben der öffentlichen Hand!

Wir bitten die Stadtverwaltung daher um Klärung folgender Fragen:

  • Wie ist im Vertrag zwischen Landkreis und Betreiber des Stadtbusses die Dienstleistung genau geregelt? Gibt es Vertragsstrafen?
  • Gibt es ggf. die Möglichkeit, dem Betreiber eine Frist zu setzen, damit er seine vorhandenen, vertraglichen Verpflichtungen wieder vollständig erfüllt?
  • Kann der Landkreis, wenn der Betreiber innerhalb einer gesetzten Frist die Vertragsinhalte nicht erfüllt, ggf. den Vertrag vorzeitig auflösen und eine neue Ausschreibung durchführen?
  • Waren die Personalkosten ausschlaggebend für das günstigere Angebot des Busunternehmens? Falls ja: Kann in zukünftigen Ausschreibungen die Auftragsvergabe auch von einer angemessenen Lohnstruktur des Unternehmens abhängig gemacht werden?