Grundschule am Schlossberg

Unsere Stellungnahme zur Grundschule am Schlossberg

Wir, der GRÜNE Ortsvorstand sowie die Stadtratsfraktion, stehen vollumfänglich hinter der Entscheidung, den Schlossberg als Schulstandort zu nutzen und hierfür das vorhandene Gebäude umzubauen und durch einen Anbau im Norden erweitern.

Wir haben uns schon immer dafür stark gemacht, dass wir unsere Schulstandorte nicht auf der grünen Wiese am Stadtrand verwirklicht sehen möchten, sondern diese, nicht nur hinsichtlich der kürzeren Schulwege, in die Stadt gehören.

Bereits beim „Zukunftsforum Schlossberg“ im Jahr 2017 setzten wir uns für eine Grundschule am Schlossberg ein.

„Unsere Entscheidungsfindung ist in ihrer Gänze eine Abwägung von unterschiedlichen Grundlagen, Fakten, Positionen und auch Wünschen und Prioritäten. Dass alle zu 100 % berücksichtigt werden können, ist einfach realitätsfern. Auch halten wir es für gefährlich, dies so den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln“

Wie kamen wir GRÜNE zur Entscheidung für eine Grundschule am Schlossberg?

Aktuell gehen die Grundschulkinder der Stadt östlich des Lechs sowie die der Schwaighofsiedlung in die Grundschule am Spitalplatz, die sich auf 2 Schulhäuser (Spitalplatz und Pössinger Straße) aufteilt. Übrigens: Die sogenannten Sprengeleinteilungen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern können über die Regierung von Oberbayern geändert werden. Über die Möglichkeit von Gastschulanträgen sind Abweichungen vom Sprengel auch ohne eine Änderung möglich.

Schule nimmt jetzt schon und in Zukunft immer mehr Platz – zeitlich wie räumlich – bei den Grundschulkindern ein. Durch den Ausbau der immer stärker nachgefragten Formen einer Ganztagsbetreuung (Mittagsbetreuung, gebundene / offene Ganztagsschule) brauchen wir ein entsprechendes Raumangebot, das den Bedürfnissen der Kinder und der Schulfamilie gerecht wird. Geeignete Räume für das Mittagessen und die Betreuung gehören hier genauso dazu, wie entsprechende Räumlichkeiten für Bewegung, AGs, Freizeit,… in Zukunft. Kinder verbringen nämlich teilweise in den Ganztagsangeboten acht Stunden am Tag in der Schule.

Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 (schrittweise pro Jahrgangsstufe, ab 2029 für die komplette Grundschule) durch das „Ganztagsförderungsgesetz“ gibt es für jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche inkl. einer Betreuungszeit in den Ferien mit einer Schließzeit von maximal 2 Wochen. Dies erhöht den Bedarf an geeigneten Räumlichkeiten und Freiflächen im Außenbereich nochmal einmal massiv.

Langfristige Bevölkerungsprognosen über das Jahr 2035 hinaus sind schwierig und teilweise auch nicht wirklich seriös. Daher sind wir bei langfristigen Prognosen immer vorsichtig. Durch die geplanten Baugebiete werden wir in den nächsten beiden Jahrzehnten ein Wachstum unserer Bevölkerung verzeichnen. Wir gehen beispielsweise nach der eher konservativ berechneten Variante im PLANWERK-Gutachten von einer Zunahme von 183 Grundschulkindern im Schuljahr 2025 / 2026 aus. Treffgenau benötigte Klassenzimmer zu ermitteln ist unseres Erachtens schwierig und auch nicht hundertprozentig seriös, da es Höchstzahlen bei der Klassenstärke gibt, die jedoch nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Dies hängt auch von den in Zukunft vorhandenen Lehrkräften ab und auch von der Wahlmöglichkeit der Eltern auf Ganztag oder Halbtag ab.

Das Schulhaus am Spitalplatz bietet keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten. So sind die zukünftigen Anforderungen an den Ganztagsbetrieb unter räumlichen und pädagogischen Aspekten eigentlich nicht wirklich zu realisieren, z. B. fehlen ausreichende Räumlichkeiten für Mittagessen oder Freiflächen im Außenbereich.

Beim Schulhaus an der Pössinger Straße sieht es mit der Möglichkeit einer Erweiterung nicht viel besser aus.

Eine Schulfamilie auf zwei Schulhäuser zu verteilen ist nur mit Kraftakten durch die Schulleitung und das Lehrerkollegium möglich. Im Zuge des immer stärker zunehmenden Ganztages an Grundschulen kommen wir in den beiden Schulhäusern in absehbarer Zeit an die räumlichen Grenzen und haben keine Möglichkeiten hier zu erweitern. Außerdem dürfen die pädagogischen Aspekte eines gemeinsames Schulhauses mit allen seinen Möglichkeiten und Chancen nicht unterschätzt werden.

Jetzt schon und in Zukunft werden unsere Kinder teilweise 8 Stunden am Tag in der Schule verbringen. Es ist für uns als Sachaufwandsträger mehr als eine Pflicht, hier entsprechende Räume zum Lernen genauso wie für die Freizeit am Nachmittag und genügend Außenflächen fürs gemeinsame Erleben oder einfach nur das Spielen zu schaffen.

Zusammenfassend überwiegen für uns GRÜNE die Vorteile einer gemeinsamen großen (4-zügigen) Grundschule mit der Zusammenlegung der Schulhäuser am Spitalplatz und an der Pössinger Straße und Schaffung der dringend benötigen Räumlichkeiten für eine zukunftsfähige Grundschule.

Eine 4-zügige Grundschule beherbergt ca. 450 Schulkinder und 40 Lehrerinnen und Lehrer. Wir müssen die Anforderungen für die steigende Nachfrage nach der Ganztagsbetreuung umfänglich berücksichtigen. Die Planungen gehen davon aus, dass 100 Schüler die Ganztagsschule und über 200 Kinder eine Form der Mittagsbetreuung besuchen werden. In Zukunft werden somit über 2/3 der Grundschulkinder „ihre Zeit“ auch nach Unterrichtsschluss in der Schule verbringen. Wir als Sachaufwandsträger stehen in der Verantwortung, das entsprechende räumliche Angebot hierfür zu schaffen.

Veränderte Unterrichtsformen hin zur Inklusion aller Kinder (besondere, gezielte Förderung kleinerer Gruppen) und hin zu selbstständigem Arbeiten erfordern Gruppenräume zusätzlich zu den Klassenzimmern.

Zusammenfassend braucht daher unserer Meinung nach eine zeitgemäße große Grundschule:

  • große Mensa mit zusätzlichen Räumlichkeiten zur Zubereitung der Speisen
  • große Aula für die „Pause im Regen“, als Begegnungsstätte und Ort zum Lernen oder einfach nur zum Verweilen für die Kinder, genauso für das Miteinander bei kleinen wie auch größeren schulischen Veranstaltungen, gerne mit räumlicher Nähe und Verknüpfbarkeit mit der Mensa. Aber Mensa und Aula sind zwei unterschiedliche Räume und müssen parallel nutzbar sein.
  • Gymnastikraum / Sportraum, der keine Turnhalle im klassischen Sinn ist. Insbesondere in den ersten Jahren in der Grundschule geht es um das Wecken und Stärken der Freude an Bewegung, Spiel und Sport. Hierzu ist ein Gymnastikraum, der natürlich eine gewisse Höhe und Größe haben muss, ausreichend.
  • Räumlichkeiten für die Ganztags- / Mittagsbetreuung. Hierzu sind Räume für Hausaufgabenbetreuung genauso wie für Freizeitgestaltung nötig. Insbesondere durch den Rechtsanspruch auf Ganztag müssen genügend geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein. Dass hierzu einfach die Klassenzimmer der Vormittagsklassen verwendet werden können, ist ein Trugschluss und in der Praxis nicht wirklich umsetzbar und ist zu verhindern.
  • Klassenzimmer einer 4-zügigen Grundschule mit den nötigen Fachräumen, Nebenräumen und Gruppenräumen
  • Lehrerzimmer, Besprechungszimmer, Schulleitung, Jugendsozialarbeit,…
  • alles was zu einer 450-köpfigen Grundschule dazugehört.

Wenn wir GRÜNE uns für die Zusammenlegung der zwei Schulhäuser (Spitalplatz und Pössinger Straße) aussprechen und eine zukunftsgerichtete 4-zügige Grundschule möchten, sprechen wir von einen Raumbedarf, der berücksichtigt werden muss.

Hier müssen wir etwas in der Zeit zurückgehen. Seit 2007 gibt es Überlegungen und Diskussionen zu den städtischen Schulgebäuden und deren Sanierungsbedarf. Im Jahr 2011 wurde mittels einer Bedarfsermittlung empfohlen, die beiden Mittelschulstandorte (Schlossberg, Mittelschule West) zusammen zu führen. Dies wurde im September 2012 im Stadtrat auch beschlossen. Im Jahr 2014 wurden nach intensiven Diskussionen und Abwägungen sechs Vorschläge untersucht. Schließlich wurde final beschlossen, die beiden Mittelschulhäuser zusammenzulegen und an der Mittelschule West mittels eines Erweiterungsbaus inkl. Aula den Bedarf der Mittelschule zu decken.

Schon damals bei der Entscheidung 2014 wurde darauf hingewiesen, dass für das Mittelschulhaus am Schlossberg eine „neue adäquate Nutzung“ gefunden werden muss. Das „Konzept zur Entwicklung der kulturellen Infrastruktur“ (KEKIS) aus dem Jahr 2012 hat übrigens damals schon vorgeschlagen, die beiden Grundschulstandorte (Spitalplatz und Pössinger Straße) am Schlossberg zusammenzuführen.

Wir haben nicht nur aus denkmalpflegerischer Sicht, sondern aus der gesamtstädtischen Sicht eine besondere Verantwortung für unsere städtischen denkmalgeschützten Gebäude – nichts ist schädlicher für die Gebäude, als wenn sie keine adäquaten Nutzungen haben.

Wir müssen Leerstand vermeiden, daher stehen wir auch absolut hinter den Zwischennutzungen im denkmalgeschützten Schulgebäude am Schlossberg.

Daher stand es für uns GRÜNE auch nie zur Diskussion, dass z. B. unser Stadtmuseum nicht mehr im ehemaligen Jesuiten-Gymnasium untergebracht wird, auch wenn die Sanierung nicht unerhebliche Kosten und Herausforderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes (z.B. Realisierung des 2. Fluchtweges / heutiger Brandschutz) zur Folge gehabt hat. Es gab durchaus im Stadtrat die Position, das Stadtmuseum auf der grünen Wiese neu zu bauen. Eventuell wäre dies billiger, aber wir haben einfach die Verantwortung für unsere historischen Gebäude – dies genauso am Schlossberg.

Im „Zukunftsforum Schlossberg“ vom Jahr 2017 wurden mehrere unterschiedliche Nachnutzungen des Schlossberges mit seinem denkmalgeschützten Gebäude untersucht. Die CSU hat sich sehr für eine Hotelnutzung stark gemacht. Damals wurde in dem vorgestellten Konzept von 80 Zimmern und 150 Parkplätzen gesprochen. Wir müssen wohl nicht näher ausführen, was dies für eine Bebauung oberirdisch wie unterirdisch gewesen wäre und wie sich der Schlossberg verändert hätte.

Wir GRÜNE haben uns schon 2017 für eine schulische Nutzung des Schlossberges ausgesprochen. Eine Hotelplanung oder eine andere kommerzielle Planung kam für uns überhaupt nicht in Frage. Neben der Nutzung des historischen Gebäudes müsste es in jedem der Fälle auch weitere massivere Bebauungen geben – ganz zu schweigen von den Stellplätzen, die ja auch irgendwie nachgewiesen und vor Ort gebaut werden müssten.

Im Juli 2018 wurde gegen die Stimmen der CSU (außer damaliger Oberbürgermeister Mathias Neuner) mit großer Mehrheit beschlossen, einen Wettbewerb für eine 4-zügige Grundschule am Schlossberg mit Erweiterungsbau durchzuführen.

Für uns GRÜNE steht es überhaupt nicht zur Diskussion, den Schlossberg auch nur in Teilen an private Investoren zu verkaufen. Somit kommt für uns nur eine städtische Nutzung in Frage und der Bedarf nach einer zeitgemäßen großen Grundschule (Zusammenlegung der beiden Schulhäuser) steht nicht nur in unserer Prioritätenliste ganz weit oben. Hierzu ist die Stadt als Sachaufwandsträger auch verantwortlich und zuständig – es ist eine unserer Pflichtaufgaben.

Uns ist aber schon damals absolut bewusst gewesen, dass eine Entscheidung für eine Grundschule am Schlossberg sich nicht nur im historischen Bestandsgebäude verwirklichen lässt und es einen größeren Erweiterungsbau brauchen wird.

Natürlich haben wir bei der finalen Zusammenlegung der zwei Schulhäuser genauso eine Verantwortung für die Gebäude am Spitalplatz und an der Pössinger Straße. Wir könnten uns hier z.B. ganz gut in einem der Gebäude eine KiTa vorstellen, sind aber natürlich auch für andere, im besten Fall kommunale und soziale Nutzungen offen.

Für uns GRÜNE ist unter Abwägung der schulischen Aspekte und der Verantwortung für unsere historischen Gebäude der Beschluss, eine Grundschule am Schlossberg zu verwirklichen, mehr als konsequent und hinter dieser Entscheidung stehen wir.

Darüber hinaus ist uns klar, dass wir aufgrund des geforderten Raumkonzeptes einer 4-zügigen Grundschule einen massiveren Erweiterungsbau brauchen, um den heute nicht mehr wegzudiskutierenden Anforderungen einer zeitgemäßen Grundschule für unsere Kinder gerecht zu werden.

Wie geht man im Stadtrat mit einer solchen nicht ganz einfachen Aufgabenstellung „4-zügige zeitgemäße Grundschule am Schlossberg mit Nutzung des denkmalgeschützten ehemaligen Mittelschulgebäudes und Erweiterungsbau“ um? Man beauftragt einen Realisierungswettbewerb.

Um eine möglichst große Vielfalt an Vorschlägen zu bekommen, werden sechs, im öffentlichen Schulbau sehr erfahrene Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten sowie 12 weitere Teilnehmer, die über ein vorgeschaltetes, etabliertes Auswahlverfahren bestimmt werden, ausgewählt.

Nach Eingang der Teilnehmerarbeiten setzt sich ein Preisgericht, welches aus sehr erfahrenen Fachpreisrichtern (Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtbauamt) und Sachpreisrichtern (jeweils ein Vertreter aus den Stadtratsfraktionen) intensiv mit den Arbeiten auseinander. Bei diesem nichtöffentlichen Preisgericht wird zusammen mit Beraterinnen und Beratern aus den Bereichen der Schule, Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und Verkehrsplanern eine Reihung der Arbeiten vergeben.

Anschließend hat der Stadtrat das letzte Wort und vergibt die Planerleistungen.

Doch erst mal einen Schritt zurück zu der sogenannten „Auslobung“ – quasi die Aufgabenbeschreibung für den Realisierungswettbewerb. Neben den formalen Regelungen, wer teilnehmen kann, wer im Preisgericht ist, wann welche Unterlagen abgegeben werden müssen, wie sieht es mit Rückfragen aus, geht es im Dritten Teil um die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe.

Gleich zu Beginn dieses Teiles wird auf die absolut besondere, historische Entwicklung und Bedeutung des Schlossberges hingewiesen, welcher im Laufe der vergangenen 4.000 Jahre immer wieder intensiv besiedelt wurde, was bronzezeitliche und hallstattzeitliche, aber auch spätrömische Funde bezeugen. Um 1160 ließ Heinrich der Löwe eine „Landesburg“ auf dem Schlossberg errichten, die das Stadtpanorama maßgeblich prägte, bis sie im Jahre 1808 – 1816 komplett abgebrochen worden ist. Im Jahr 1905 wurde das Realschulpensionat gebaut. Dieses denkmalgeschützte Gebäude hatte somit von Anfang an schulische Nutzung.

Darüber hinaus wird auch ausführlich auf die Bodendenkmäler und deren historische Bedeutung und Herausforderung eingegangen.

Der Auslobung lagen darüber hinaus eine ausführliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege bei. Somit war jeder Teilnehmer über die Herausforderung informiert, die sich ganz gut mit folgendem Zitat aus der Auslobung zusammenfassen lässt: „Die Wettbewerbsaufgabe umfasst denkmalpflegerisch zwei Themenfelder: Umgang mit dem in den 1960er Jahren teils stark überformten denkmalgeschützten Bestandsbau von 1905 und Planung eines neuen Erweiterungsbaus, der sich dem Bestandsbau und dem Altstadtensemble entsprechend einfügt.“

Darüber hinaus enthält die Auslobung natürlich das erforderliche Raumprogramm. Im Bestandsgebäude können 12 Klassenzimmer und ein paar Nebenräume genutzt werden. Die zusätzlichen 4 Klassenzimmer für den Ganztagsbetrieb und die zusätzlichen Räumlichkeiten, genauso wie die Mensa, Aula und der Gymnastikraum / Sportraum müssen wohl im Erweiterungsbau untergebracht werden.

Hier war für uns GRÜNE eigentlich schon klar, dass wir einen massiven Erweiterungsbau brauchen werden, denn wenn wir flächensparend bauen wollen – und dies muss für uns bei allen zukünftigen Bauprojekten quasi Standard sein – müssen wir in die Höhe gehen.

Insgesamt 18 Arbeiten sind abgegeben worden und das Preisgericht setzte sich mit diesen intensiv auseinander. Anhand von sogenannten Wertungsrundgängen kam das Preisgericht mit sehr eindeutiger Mehrheit überein, den Entwurf 1006 VICTORIA VON GAUDECKER ARCHITEKTUR, Hofstadt Architekten, zaharias landschaftsarchitekten als 1. Preis dem Stadtrat zu empfehlen.

Doch wie arbeitet eigentlich so ein Preisgericht? Alle Arbeiten werden erst mal mittels vierstelligen Nummern anonymisiert. Somit ist für keinen der Teilnehmer erkennbar, wer hinter der Arbeit steckt. Auch ist die Form der Präsentation der Arbeiten sehr standardisiert – so ist eine Vergleichbarkeit der Arbeiten gegeben. Zu jeder der 18 Arbeiten gab es eine Vorprüfung und hier war für jede Arbeit auch eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege enthalten und ist somit in jeder Arbeit entsprechend gewürdigt und berücksichtigt worden.

Darüber hinaus fanden folgende Aspekte bei der Bewertung besondere Beachtung:

  • städtebauliche Einbindung – Situierung, Höhenstaffelung und Strukturierung
  • Funktionalität und Nutzbarkeit / Organisation für den Schulalltag
  • Qualität der Freiräume unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit und der Situierung
  • Umgang mit der Altstadtsatzung

Wichtig ist unseres Erachtens, die bestmögliche Arbeit aus den 18 teilweise sehr unterschiedlichen Arbeiten auszuwählen. Die oben genannten Aspekte gaben uns im Preisgericht eine sehr gute Orientierung, genauso wie die Vorprüfung.

Eine zu 100% schlüssige Lösung für die oben genannten Punkte kann es unseres Erachtens nicht geben. Im Endeffekt ist das Preisgericht eine Abwägung der oben genannten Punkte durch die fachlichen Erfahrungsschätze der Mitglieder.

Das Preisgericht hat sich seine Entscheidung überhaupt nicht leicht gemacht – von uns war der 2. Bürgermeister Moritz Hartmann mit dabei.

Die 18 Arbeiten sind sehr unterschiedlich mit dem Erweiterungsbau umgegangen. Anhand der Grundflächen ist der Erweiterungsbau durchschnittlich um die 25% kleiner als der Bestandsbau.

Ein paar haben diesen auf zwei oder mehr Gebäude aufgeteilt, damit dieser nicht zu wuchtig wird. Dies hat jedoch für den Schulbetrieb erhebliche Nachteile und kommt unseres Erachtens auch nicht der Bedeutung dieser Grundschule gerecht. Sie darf und muss unseres Erachtens auch mit ihrer Dimension, Materialität, Ausführung und Gebäudeform wirken dürfen.

Den Erweiterungsbau im Süden haben 12 Arbeiten gesetzt. Auch diese haben sich in der Länge und Breite contra Höhenentwicklung unterschieden. Diese haben teilweise eine sehr starke Wirkung von Seiten des Zugangs auf dem Schlossberg durch den Hofgraben gehabt – dies hat unseres Erachtens eher erschlagen als einen adäquaten Zugang ermöglicht.

Eine Arbeit – der 1. Preis – hat den Erweiterungsbau bewusst in den Norden gesetzt und unseres Erachtens ist diese Entscheidung unter mehreren Punkten in der Abwägung nachvollziehbar.

Durch den sehr geschickt geformten umarmenden Baukörper wirkt dieser Anbau aus jeder Perspektive kleiner als der Bestandsbau – dies war bei allen Arbeiten mit einem südlichen Anbau nicht der Fall.

Eine Schule lebt von einem schlüssigen Raumkonzept und durch die Anordnung der Klassenzimmer in offener Polygonform entstehen für die Pädagogik spannende Vorräume in den Gängen, die unterschiedlichste Konzepte des Lernens genauso zulassen, wie Begegnungsflächen für Kinder. Diese sind im ersten, zweiten und im Dachgeschoss vorhanden und bieten genügend Potential für zukunftsgerichtete Schulkonzepte.

Durch den umarmenden Erweiterungsbau entsteht darüber hinaus eine unseres Erachtens sehr attraktive und einladende Eingangssituation, die in keiner der anderen Arbeiten so geschickt verwirklicht worden ist.

Abschließend ermöglicht eine Situierung des Erweiterungsbaus im Norden eine klare Trennung von schulischem und öffentlichem Bereich am Schlossberg. Es war unter anderem ja eine der Planungsziele, dass der Schlossberg sowohl eine schulische als auch eine öffentliche Nutzung erreichen kann. Insbesondere bei Grundschulen sind klar abgetrennte Außenbereiche ein „Muss“.

Durch eine intensive Ausnutzung der Nordseite für den Erweiterungsbau entsteht auf der Südseite des Bestandsgebäudes ein bis hin zur Stadtmauer im Süden reichender Freiraum. Diesen Mehrwert für die Kinder und auch für die Bevölkerung hat keine andere Arbeit so elegant verwirklicht.

Unseres Erachtens müssen wir nicht versteckt und historisierend bauen. Natürlich dürfen unsere neuen Bauwerke das Stadtbild verändern, wenn dies architektonisch sehr elegant gelöst werden kann. Neubauten dürfen und müssen teilweise auch Spannungen auslösen dürfen.

Unsere Stadt entwickelt sich – ob wir wollen oder nicht – weiter. Dies hat Auswirkungen auf unser Stadtbild und wir müssen mit entsprechend anspruchsvoller Architektur darauf reagieren. Genau dies hat unseres Erachtens der 1. Preisträger sehr gut gelöst.

Wir GRÜNE sind absolut für eine Nutzung unserer Gebäude im Bestand und eine innerstädtisch verträgliche Nachverdichtung durch den Erweiterungsbau und müssen uns somit den Herausforderungen der Bodendenkmalpflege stellen.

Natürlich wissen auch wir GRÜNE um die besondere Bedeutung des Schlossbergareals hinsichtlich des Bodendenkmals und wir müssen die entsprechenden dafür benötigten Zeitfenster für die Grabungen und die finanziellen Mittel hierzu einplanen.

Vollkommen egal, ob im Norden oder im Süden – der komplette Schlossberg befindet sich im Bodendenkmal (D-1-7931-0010). Auch wenn kein Keller gebaut wird, muss für die Fundamente der Baumaßnahme unterschiedlich tief (aktuelle Annahme teilweise punktuell bis 4 Meter) gegraben und hier der Boden archäologisch von einer Fachfirma untersucht werden.

Stand heute kann keiner sagen, in welcher Tiefe was gefunden werden kann und gegraben werden muss, egal ob Nord- oder Südseite, so oder so.

Für uns GRÜNE sind archäologische Grabungen überhaupt kein KO-Kritierium für den Erweiterungsbau im Norden. Die funktionalen, architektonischen und pädagogischen Gründe für den Erweiterungsbau an der Nordseite überwiegen für uns.

Eine historische Altstadt wie Landsberg muss sich solchen Grabungen natürlich stellen.

Es ist für uns aber keine Alternative, deswegen auf der grünen Wiese eine Grundschule zu bauen, wie Teile des Stadtrates das Fordern.

Seit dem Grundsatzbeschluss im Juli 2018 ist für uns GRÜNE klar, dass ein Erweiterungsbau, der von seiner Größe das Ensemble auf dem Schlossberg verändern wird, nötig ist. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich der Schlossberg mit seiner Bebauung immer wieder geändert.

Unsere Stadt steht nicht still und gewisse Veränderungen sind für uns möglich, wenn dies zu einer nötigen Realisierung dazu gehört. Diese gehören natürlich genau untersucht und entsprechend abgewogen.

Für uns GRÜNE überwiegen hinsichtlich der gesamten Abwägung absolut die Vorteile eines Erweiterungsbaus im Norden.

Somit ist eine „Veränderung des Ensembles“, die es so oder so bei einer zukunftsfähigen 4-zügigen Grundschule gegeben hätte, nachvollziehbar und angemessen.

Wie einleitend geschrieben:

„Unsere Entscheidungsfindung ist in ihrer Gänze eine Abwägung von unterschiedlichen Grundlagen, Fakten, Positionen und auch Wünschen und Prioritäten. Dass alle zu 100 % berücksichtigt werden können, ist einfach realitätsfern. Auch halten wir es für gefährlich, dies so den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln“

Hinsichtlich der Abwägung der unterschiedlichsten oben genannten Aspekte sind wir der festen Überzeugung, dass es die richtige Entscheidung ist, die Grundschule am Schlossberg mit dem nördlichen Erweiterungsbau zu bauen.

Wir können uns für unsere Grundschulkinder nichts Besseres vorstellen, als eine zeitgemäße Schule am Schlossberg.

Uns ist es absolut wichtig, die nötige Transparenz zu dieser Entscheidung den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.

Daher ist unsere Stellungnahme leider etwas länger geworden. Wir hoffen aber, damit zur Nachvollziehbarkeit unserer Entscheidung beigetragen zu haben.

Wir freuen uns natürlich auf einen konstruktiven Austausch – Sie können sich gerne bei uns melden.

Weitere  Infos

Die aktuelle Planung

In der aktuellen Präsentation aus der Stadtratssitzung (16.3.2022) sind neben den Plänen an sich,  die Herangehensweise der Architekten, die Freiflächenplanung und unterschiedliche Sichtachsen dargestellt.

(VICTORIA VON GAUDECKER ARCHITEKTUR, Hofstadt Architekten, zaharias landschaftsarchitekten)

Ausstellung im Foyer des historischen Rathauses

Die Stadt Landsberg am Lech möchte Sie umfassend über das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Schlossbergschule“ informieren. Deshalb wird dazu bereits zum dritten Mal –  begleitend zu den Planungen – eine Ausstellung gezeigt, die aktuell um wichtige Informationen zu den Themen Denkmalschutz, Archäologie, Altstadtsatzung und Pädagogik sowie den neuesten Planungen erweitert wurde.

Ergebnisse vom Wettbewerb

Das Büro Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft MdB war mit der Durchführung des Wettbewerbes durch den Stadtrat beauftragt worden.

Hier finden sie alle 18 Arbeiten und das Protokoll der Preisgerichtssitzung.

Unser komplette Stellungnahme als pdf

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